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Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben
Kurzbeschreibung
Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben innerhalb eines Umlegungsverfahrens.
Beschreibung
Ist ein Grundstück in ein Umlegungsverfahren einbezogen, unterliegt es automatisch der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 Baugesetzbuch. Rechtliche oder tatsächliche Verfügungen über solche Grundstücke bedürfen der Genehmigung durch die Umlegungsstelle. Es ist zweckmäßig, diese Genehmigung einzuholen, bevor andere Genehmigungen beantragt werden, die im gleichen Zusammenhang zusätzlich erforderlich sind (z.B. Baugenehmigung, Teilungsgenehmigung).
- Formloser Antrag
- Vorhabenbezogene Unterlagen
Gebühren fallen nur an, wenn eine Genehmigung zur Grundstücksteilung beantragt wird.
Zuständige Einrichtungen
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Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6201 - Fax:
0214 406-6202 - E-Mail:
umlegungsausschuss@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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