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Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben

Kurzbeschreibung

Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben innerhalb eines Umlegungsverfahrens.

Beschreibung

Ist ein Grundstück in ein Umlegungsverfahren einbezogen, unterliegt es automatisch der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 Baugesetzbuch. Rechtliche oder tatsächliche Verfügungen über solche Grundstücke bedürfen der Genehmigung durch die Umlegungsstelle. Es ist zweckmäßig, diese Genehmigung einzuholen, bevor andere Genehmigungen beantragt werden, die im gleichen Zusammenhang zusätzlich erforderlich sind (z.B. Baugenehmigung, Teilungsgenehmigung).

  • Formloser Antrag
  • Vorhabenbezogene Unterlagen

Gebühren fallen nur an, wenn eine Genehmigung zur Grundstücksteilung beantragt wird.

Zuständige Einrichtungen