Reisepass für Kinder (vorher: Kinderreisepass)
Kurzbeschreibung
Seit dem 1.1.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Noch gültige Kinderreisepässe behalten bis zum Ende des aufgedruckten Datums ihre Gültigkeit. Für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren können stattdessen normale Reisepässe zu ermäßigten Gebühren ausgestellt werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die verschiedenen Reisedokumente für Kinder sind, je nach Reiseziel:
- Reisepässe oder
- Personalausweise
Auch wenn innerhalb der Europäischen Union bzw. für den "Schengen-Raum" keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, müssen Reisende dennoch ein gültiges Dokument mitführen.
Beachten Sie: Bitte bringen Sie das Kind zum Termin im Bürgerbüro mit.
Die Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei gefertigt und stehen typischerweise nach circa 4 Wochen zur Abholung bereit. Sollten Sie den Reisepass früher benötigen, haben Sie die Möglichkeit den Reisepass im Express-Verfahren zu bestellen (siehe "Kosten"). Die im "Express-Verfahren" beantragten Reisepässe liegen rund drei bis fünf Werktage nach Antragstellung im Rathaus zur Abholung bereit.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig, die medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden müssen. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an das Bürgerbüro übermittelt werden oder direkt vor Ort mit den Selbstbedienungsterminals „Speed Capture" gefertigt werden. Von Ihrem Fotografen erhalten Sie zur Übermittlung an die Meldebehörde einen sogenannten „DataMatrix-Code" (ähnlich einem QR-Code), den Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro unbedingt mitbringen müssen.
Sofern Sie zum Termin zwar ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen können, jedoch über keinen DataMatrix-Code verfügen, so sind Sie angehalten vor Ort im Bürgerbüro ein digitales Foto am Selbstbedienungsterminal anzufertigen. In diesem Fall erhebt die Stadt Leverkusen bis zum Ende der Übergangsfrist (31.07.2025) keine zusätzliche Gebühr für das Lichtbild.
Bitte erscheinen Sie zeitig vor Ihrem Termin, da beim Selbstbedienungsterminal mit einer Wartezeit zu rechnen ist.
Bei Säuglingen und Kleinkindern, die noch nicht selbstständig aufrecht sitzen oder stehen können, sowie Kindern, die eine Körpergröße von 120cm unterschreiten, ist es erforderlich, Lichtbilder bei einem der an die Foto-Cloud angeschlossenen Fotografen anfertigen zu lassen. Eine Liste an die Foto-Cloud angeschlossener Fotografen in Leverkusen und Umgebung finden Sie auf der Webseite des Fotoverbunds „RINGFOTO“ unter www.ringfoto.de/fotofachhaendler oder unter www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe und in ausgewählten Drogeriemärkten.
Weitere Informationen zu den Änderungen ab dem 01.05.2025 finden Sie auf dem Personalausweisportal unter www.personalausweisportal.de oder beim Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI). Eine Fotomustertafel mit den aktuellen Bestimmungen und Vorgaben biometrischer Lichtbilder finden Sie im Bereich „Downloads“.
Wenn das Kind in Leverkusen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird der Passantrag im Bürgerbüro gestellt. Hierbei ist die Mitwirkung der Eltern und des Kindes wichtig:
- Kinder jeden Alters müssen zur Prüfung der Identität persönlich erscheinen.
- Beide Elternteile müssen den Passantrag unterschreiben.
- Ggf. kann das bei Beantragung nicht abkömmliche Elternteil bei Abholung unterschreiben.
- Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie des verhinderten Elternteiles möglich (Vordruck siehe "Downloads")
- Bei Alleinerziehenden - Sorgerechtsbeschluss (nach Scheidung) bzw. bei ledigen Müttern - Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
- Bei Änderungen des Sorgerechtes für das Kind - Nachweise über die Änderung (z.B. Urteile zum Sorgerecht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht nach § 1626a BGB)
Weitere Unterlagen:
- Neues biometrisches Passfoto (entsprechend den Anforderungen der Foto-Mustertafel im Bereich "Downloads")
- alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde
- Ausweise der Erziehungsberechtigten - siehe auch Information oben
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
37,50 EUR ermäßigte Gebühr Reisepass
+ 32,00 EUR Expresszuschlag
+ 22,00 EUR für Reisepass mit 48 statt 32 Seiten
Bei Nutzung des Speed Capture Automaten fällt eine Gebühr von 6,00 EUR an.
Bargeldzahlung
girocard
Mastercard
Visa Karte
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro - Abteilung 331
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- Wiesdorfer Platz 32
- 51373 Leverkusen
- Postfach 10 11 40
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- Telefon:
0214 406-33120 - Fax:
0214 406-33199 - E-Mail:
331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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