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Kraftfahrzeug - Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I

Kurzbeschreibung

Haben Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren oder ist Ihnen gestohlen worden?

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Beschreibung

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter geben Sie über den Verlust oder Diebstahl eine entsprechende Erklärung ab. Die Ersatz-Zulassungsbescheingiung Teil I wird Ihnen dann sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Möchten Sie eine andere Person beauftragen, dann beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

  • Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person) in Kopie
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie 
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung im Original
  • Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original

Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen im Original beizufügen.

  • Die Gebühr beträgt 11,20 EUR
  • Eventuell zuzüglich 3,90 EUR für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II

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Zuständige Einrichtungen