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Kraftfahrzeug - Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
Kurzbeschreibung
Haben Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren oder ist Ihnen gestohlen worden?
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter geben Sie über den Verlust oder Diebstahl eine entsprechende Erklärung ab. Die Ersatz-Zulassungsbescheingiung Teil I wird Ihnen dann sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Möchten Sie eine andere Person beauftragen, dann beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.
- Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person) in Kopie
Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden. - Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
- Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung im Original
- Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original
Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen im Original beizufügen.
- Die Gebühr beträgt 11,20 EUR
- Eventuell zuzüglich 3,90 EUR für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
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Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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