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Kraftfahrzeug - Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil II

Kurzbeschreibung

Ihr Fahrzeugbrief oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist verloren gegangen oder wurde gestohlen?

Beschreibung

Die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II können nur Sie als Fahrzeughalter*in beantragen. Den Verlust müssen Sie dann an Eides Statt erklären. Aus diesem Grund ist die Erteilung einer Vollmacht für eine andere Person auch nicht möglich.

Der bisherige Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für ungültig erklärt. Dieses so genannte Aufbietungsverfahren dauert 18 Tage. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt und ausgehändigt werden.

Bei Diebstahl gilt zusätzlich: Wurde der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.

Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin buchen.

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Pass oder Personalausweis im Original
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie 
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie
  • Auszug aus dem Vereinregister (wenn das Fahrzeug auf einen Verein zugelassen ist) in Kopie
  • gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original

Die Gebühr beträgt 56,50 € inkl. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Zuständige Einrichtungen