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Kraftfahrzeug - Verlust der Kennzeichen

Kurzbeschreibung

Sie haben das Nummernschild Ihres Fahrzeugs verloren oder es wurde Ihnen gestohlen?

Beschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Autokennzeichens müssen Sie ein neues beantragen. Denn das verlorene beziehungsweise gestohlene Nummernschild wird aus Sicherheitsgründen für 10 Jahre gesperrt.

  • Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person)
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust oder Diebstahl nur eines Kennzeichens)
  • Bei Diebstahl der Schilder: Vorlage der Diebstahlsanzeige in Kopie
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung in Kopie
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
  • Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung in Kopie

Sie können Ihr Anliegen vor Ort oder per Post erledigen.

Vor Ort:

Um das sehr dringende Anliegen zu erledigen, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung innerhalb der Servicezeiten zur Zulassungsstelle kommen. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.

Per Post:

Die vollständigen Unterlagen mit dem formlosen Antrag für ein neues Kennzeichen senden Sie bitte an: 

Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Kfz-Zulassungsstelle
Haus-Vorster Str. 8
51379 Leverkusen

Bitte ergänzen Sie den formlosen Antrag um Ihre E-Mailadresse und eine Telefonnummer.

Sobald alles abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter*in nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter/Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit.
Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

  • 28,20 €
  • Eventuell zuzüglich 10,20 € für Wunschkennzeichen,
  • Eventuell zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Eventuell zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zuzüglich der Kosten der Kennzeichenschilder

Zuständige Einrichtungen