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Überwachung Tiergesundheit

Kurzbeschreibung

Aufgabe der Tierseuchen-Bekämpfung ist der Schutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen beziehungsweise von Tier zu Tier übertragen werden können.

Beschreibung

Von besonderer Bedeutung ist der Schutz vor Tierseuchen, gegen die der einzelne Tierhalter seine Tiere nicht ausreichend schützen kann oder die ihn in seiner Existenz bedrohen.

Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Tierseuchenbekämpfung ist eine umfassende Datenermittlung, die von der Registrierung und Erfassung aller landwirtschaftlichen Betriebe über die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie die Erfassung der Transportwege reicht.

Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung werden Sanierungsverfahren zu bestimmten Krankheiten (z.B. BHV 1, Leukose, Brucellose, Aujeszky) durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung betreut. Beim Ausbruch von Seuchen werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen für den betroffenen Bestand ergriffen. Schutzmaßnahmen sind z.B. Bestandssperren, Abgabeverbote von Tieren, Tötungsanordnungen und Errichtung von Sperrbezirken.

  • Anzeigepflicht
    Wer Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel oder Bienenvölker halten will, muss dies beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.

  • Bestandsregister
    Wer Geflügel, Rinder, Schweine oder mehr als drei Mutterschafe oder -Ziegen hält, muss ein Bestandregister führen.

  • Equidenpass
    Halter von Pferden oder anderen Einhufern müssen im Besitz eines gültigen Equidenpasses sein. Equidenpässe sind bei der Reiterlichen Vereinigung in Warendorf (FN) oder bei den Zuchtverbänden zu beziehen.

  • Tierseuchenkasse und Entschädigungen
    Im Falle einer anzeigepflichtigen Tierseuche sind nur die Tierbestände versichert, deren Halter bei der Tierseuchenkasse in Münster gemeldet sind und der Halter seine Beitragspflicht erfüllt hat. Die Meldung hat durch den Tierhalter zu erfolgen, unabhängig von seiner Anzeige beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
    Anschrift: Landwirtschaftskammer NRW, -Tierseuchenkasse-, Nevinghoff 6, 48147 Münster, Internet: Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

  • Ohrmarken 
    Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Unter Angabe der Tierseuchenkassennummer können die Ohrmarken beim Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e. V. (LKV NW), Tel. (02151) 4111-100, beantragt werden.

  • Heimtierausweis 
    Wer beabsichtigt mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, benötigt für sein Tier einen Heimtierausweis. Weitere Informationen finden Sie unter BMEL - Schlagwort: Haus- und Zootiere

  • Hunde-, Katzen- und andere Tierausstellungen
    Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung mindestens vier Wochen vor Beginn unter Angabe von Veranstaltungsort und -zeitpunkt, Herkunft (national oder international) und Anzahl der Tiere gemeldet werden. 

  • Urlaub mit dem Pferd oder Verbringen von Nutztieren ins Ausland
    Hierfür ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung nötig. Das Anmeldeformular steht unter "Downloads". Es muss unterschrieben an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gesandt werden.
  • gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW