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Führerschein - Verlängerung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE werden jeweils nur befristet erteilt.
- Personalausweis oder Pass
- Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6 € vor Ort aufgenommen werden)
Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
- Allgemeinärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE
- Leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der zu verlängernden Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem sie endet. Da mit der Verlängerung ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, sollten Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis stellen. Die Verlängerung kann allerdings frühestens 6 Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer beantragt werden.
Nach Ablauf der Geltungsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es kommt nur eine Neuerteilung in Betracht, da die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer erloschen ist. Bis zu 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis unter den Bedingungen erteilt, die für eine Verlängerung gelten.
Fahrerlaubnisprüfung:
Bei Ablauf der Gültigkeit, von mehr als 5 Jahren, kann die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis der Befähigung entsprechende Fahrerlaubnisprüfungen anordnen. Dies wird im Wege einer Gesamtschau der im jeweiligen Einzelfall relevanten Tatsachen beurteilt.
- 42,60 EUR für die Klasse C, CE, C1E und C1
- 55,60 EUR für die Klasse D, DE, D1E und D1 (Die Gebühr in Höhe von 13,00 € für das Führungszeugnis ist darin enthalten.)
Zusätzlich:
Die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises als Nachweis der Qualifikation / der Weiterbildung für Berufskraftfahrer kostet 32,50 EUR.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36454 - E-Mail:
364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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