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Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Kurzbeschreibung

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Eine Umschreibung in eine allgemeine Fahrerlaubnis kann bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragt werden.

Beschreibung

Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis noch besteht. Zuständig ist die Führerscheinstelle am Wohnort des Inhabers der Dienstfahrerlaubnis.

Einem Antrag auf Umschreibung kann bis zu zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses entsprochen werden. Bei Antragstellung muss aus einer Bescheinigung der Dienststelle (Bundeswehr, Bundesgrenzschutz oder der Polizei) hervorgehen, welche Fahrerlaubnisklassen die frühere Dienstfahrerlaubnis beinhaltet hat. Nach § 26 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird eine Dienstfahrerlaubnis bei Beendigung eines Dienstverhältnisses eingezogen. 

Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist nach Ende eines Dienstverhältnisses ist eine prüfungsfreie Umschreibung der zuvor erteilten Dienstfahrerlaubnis nicht mehr möglich.
Das bedeutet: Über eine Fahrschule muss eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.

In beiden Fällen sind zusätzlich Bescheinigungen über einen Sehtest/augenärztliches Gutachten und über einen Kurs in Erster Hilfe beizufügen.

  • Pass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dienstführerschein oder Bescheinigung über den Besitz der Fahrerlaubnis

Für die Klassen C, C1 (LKW), D oder D1 (Bus) werden folgende Unterlagen benötigt, wenn das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum der Dienstfahrerlaubnis länger als fünf Jahre zurückliegt:

  • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes/einer Augenärztin
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichen Vordruck
  • leistungspsychologisches Gutachten (nur für die Klassen D, D1, DE, D1E erforderlich)

Die Gebühr für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beträgt EUR 44,40 (mit Probezeit) bzw. EUR 42,60 (ohne Probezeit).

Zuständige Einrichtungen