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Führerschein - Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis

Kurzbeschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder durch ein Gericht entzogen wurde, können Sie circa acht Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an den Kenntnissen und an der Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, kann eine erneute Führerscheinprüfung angeordnet werden.

Auch kann zur Klärung von Eignungszweifeln ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Tatsachen über Alkohol- oder Drogenkonsum, aggressives Verhalten und/oder erhebliche oder wiederholte Verkehrsdelikte bekannt sind. Bei Vorliegen gesundheitlicher Eignungszweifel kann ein fachärztliches Gutachten angeordnet werden.

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles, biometrisches Passfoto
  • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Anerkannte Sehteststellen sind der Technische Überwachungsverein (TÜV), Optiker*innen oder Augenärzte/Augenärztinnen. Die Bescheinigung ist zwei Jahre gültig. Für die Klassen C, C1, CE und C1E sowie D, D1, DE und D1E benötigen Sie ein augenfachärztliches Gutachten
    • eines Augenarztes/einer Augenärztin
    • eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners/-medizinerin
    • eines Arztes/einer Ärztin einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • eines Arztes/einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder
    • eines anderen Arztes/einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung

Das augenfachärztliche Gutachten ist ebenfalls zwei Jahre gültig.

  • eine Erste-Hilfe-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist unbegrenzt gültig. Für die Klassen C, C1, CE und C1E sowie D, D1, DE und D1E ist eine Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe notwendig. Die Bescheinigung ist ebenfalls unbegrenzt gültig.

Sollten Sie im Besitz der Klassen C, C1, CE und C1E sowie D, D1, DE und D1E gewesen sein, benötigen Sie außerdem

  • eine Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung eines Arztes/einer Ärztin Ihrer Wahl. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei gewerblicher Nutzung einen Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein
  • Ausschließlich für die Klassen D, D1, DE, D1E einen Nachweis über die leistungspsychologische Untersuchung. Diese Untersuchung beinhaltet einen Test der
    1. Belastbarkeit
    2. Orientierungsleistung
    3. Konzentrationsleistung
    4. Aufmerksamkeitsleistung
    5. Reaktionsfähigkeit

Dieser Nachweis ist ein Jahr gültig.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
130,00 EUR - 280,00 EUR. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand.
28,60 EUR für die Eintragung der Schlüsselzahl in den Führerschein