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Führerschein - Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis

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Beschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis durch eine Führerscheinstelle oder durch ein Gericht rechtskräftig entzogen wurde oder Sie zur Vermeidung einer Entziehung auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis stellen. 

  • Personalausweis oder Pass
  • Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6 € vor Ort aufgenommen werden)
  • Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE

  • Allgemeinärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE

  • Leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer Sperre beantragt werden.

Ob Sie Maßnahmen zur Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis durchlaufen müssen, wird erst nach Antragsstellung geprüft. Eine Prüfung vor Antragsstellung wird nicht durchgeführt.

79,40 EUR
13,00 EUR für die Beantragung eines Führungszeugnisses
Je nach Aufwand der Antragsbearbeitung können zusätzlich noch weitere Gebühren anfallen.

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