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Flurstücksverschmelzung, Grundstücksvereinigung
Kurzbeschreibung
Zweckmäßige oder notwendige Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke bzw. Grundstücke zu einer Einheit. Die Flurstücksverschmelzung erfolgt bei der Katasterbehörde, die Grundstücksvereinigung wird zur weiteren Bearbeitung an das Grundbuchamt abgegeben.
Beschreibung
Eine Grundstücksvereinigung bedarf grundsätzlich der Antragstellung durch den Eigentümer und der öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung durch die Katasterbehörde oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
- Persönliches Erscheinen aller Eigentümer,
- Personalausweis
Flurstücksverschmelzungen und Grundstücksvereinigungen erfolgen gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
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Liegenschaftskataster/Grundstücksbewertung - Abteilung 621
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6201 - Fax:
0214 406-6202 - E-Mail:
62@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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