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Flurstücksverschmelzung, Grundstücksvereinigung

Kurzbeschreibung

Zweckmäßige oder notwendige Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke bzw. Grundstücke zu einer Einheit. Die Flurstücksverschmelzung erfolgt bei der Katasterbehörde, die Grundstücksvereinigung wird zur weiteren Bearbeitung an das Grundbuchamt abgegeben.

Beschreibung

Eine Grundstücksvereinigung bedarf grundsätzlich der Antragstellung durch den Eigentümer und der öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung durch die Katasterbehörde oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

  • Persönliches Erscheinen aller Eigentümer,
  • Personalausweis

Flurstücksverschmelzungen und Grundstücksvereinigungen erfolgen gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen