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Schülerfreifahrt / Schülerbeförderung

Kurzbeschreibung

Übernahme der notwendig entstehenden Schülerfahrkosten für den Schulweg zu den städtischen Schulen.

Beschreibung

Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung

  • in der Primarstufe mehr als 2 km,
  • in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km

beträgt.

In Leverkusen wird die gesetzliche Schülerfreifahrt durch die Ausstellung von DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler abgewickelt.

  • Antrag auf Ausstellung eines DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler (erhältlich über die Schulsekretariate)

Der monatliche Preis für das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler beträgt für:

nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler 29,00 EUR
freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen und städtischen Berufskollegs 7,00 EUR
freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen 0,00 EUR

Von Eltern mit mehreren freifahrtberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder erhoben werden. Ab dem dritten freifahrtberechtigten Kind kann eine Erstattung der gezahlten Eigenanteile beim Fachbereich Schulen zum Ende des Schuljahres beantragt werden.

Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) erhalten, fahren kostenfrei. Ein entsprechender Sozialhilfebescheid ist dem Fachbereich Schulen mit dem Antrag vorzulegen. Bei Auslaufen der Sozialhilfeberechtigung ist dies dem Fachbereich Schulen umgehend anzuzeigen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen