BIS: Suche und Detail

Schulraumvermietung

Kurzbeschreibung

Städtische Raumvermietung für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer.

Beschreibung

Räume der Schulen, der Jugendverkehrsschule sowie deren Einrichtungen und Außenflächen können auf Antrag für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer für

  • kulturelle
  • sportliche
  • gewerkschaftliche
  • kirchliche
  • soziale Zwecke

sowie für Zwecke

  • der Bildung
  • des Natur- und Umweltschutzes
  • der Jugendförderung und
  • der Brauchtumspflege

angemietet werden.

Eine Vermietung für private Feierlichkeiten erfolgt nicht.

Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen

Formulare siehe "Dokumente"

Der Mietantrag mit dem DSGVO-Blatt und den Angaben zur Veranstaltung sind mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung im Fachbereich 40 einzureichen.

Unter Downloads/Links auf dieser Seite können alle erforderlichen Anträge, Informationen etc. als Vordrucke heruntergeladen werden!

Für die Vermietung der Sporthallen ist der SportBund Leverkusen zuständig. Die dafür geltenden Mietvertragsregelungen sind hier hinterlegt: https://www.sportbund-leverkusen.de/service/sporthallenvergabe

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen