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Sozialhilfe

Beschreibung

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, 3. Kapitel:
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen für vorübergehend voll erwerbsgeminderte Bürger im Alter bis 65 Jahre.

Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse