Steuer-Identifikationsnummer
Kurzbeschreibung
Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn vergibt und versendet die sogenannte "Steuer-Identifikationsnummer" an alle Bürger. Sie identifiziert den jeweiligen Steuerzahler gegenüber den Finanzbehörden. Sie ist personenbezogen und unbefristet gültig. Der Datenaustausch erfolgt über die örtlichen Meldebehörden.
Beschreibung
Ihre Steuer-Identifikationsnummer (SteuerID) steht in Ihrem Einkommenssteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben des Finanzamtes über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Wenn Sie Ihre SteuerID in den eingangs erwähnten Unterlagen nicht finden, empfehlen wir Ihnen, Ihre ID-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern.
Sie können auch ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro vorsprechen. Dort werden Ihnen die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer ID-Nummer mitgeteilt.
Wochentag |
Servicezeitraum 1 |
Servicezeitraum 2 |
Montag |
07:30 bis 13:00 Uhr |
14:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag |
07:30 bis 13:00 Uhr |
14:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch |
07:30 bis 13:00 Uhr |
14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 bis 13:00 Uhr |
14:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag |
07:30 bis 13:00 Uhr |
Die Servicezeiten gelten für Anliegen sowohl mit als auch ohne Termin.
4,00 EUR
Bargeldzahlung
girocard
Mastercard
Visa Karte
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro - Abteilung 331
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- Wiesdorfer Platz 32
- 51373 Leverkusen
- Postfach 10 11 40
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- Telefon:
0214 406-33120 - Fax:
0214 406-33199 - E-Mail:
331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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