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Tierarzneimittelüberwachung

Beschreibung

Im Rahmen der Überwachung werden sowohl Betriebe und Personen, die Tierarzneimittel abgeben als auch Personen, die Tierarzneimittel anwenden, kontrolliert. Dies betrifft auch die tierärztlichen Hausapotheken und vergleichbarer Einrichtungen, die Tierheilpraktiker, die Nutztierhalter sowie den Einzelhandels mit Tierarzneimitteln.

Die Überprüfung dient vornehmlich dem Verbraucherschutz. Zwar ist der Einsatz von Arzneimitteln zur Gesunderhaltung der Tierbestände oder aus Tierschutzgründen erforderlich, aber Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft können zu einem Gesundheitsrisiko für den Verbraucher werden.

Informationen für Tierärzte – Tierärztliche Hausapotheken

Der Betrieb und jegliche Änderung einer tierärztlichen Hausapotheke ist  anzeigepflichtig. Ein entsprechendes Formular ist unter Downloads/Links hinterlegt.