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Unterbringung und soziale Betreuung

Kurzbeschreibung

Vorläufige Unterbringung & soziale Betreuung von ausländischen Flüchtlingen

Beschreibung

Unterbringung

  • Im Rahmen der landesweiten Verteilung von Migrantinnen und Migranten auf die Kommunen
  • Zurverfügungstellung von Plätzen in Übergangsheimen

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Telefonische Erreichbarkeit

  • Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Nachweis des ausländerrechtlichen Status
  • Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen