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Unterhaltsheranziehung außerhalb von Einrichtungen

Kurzbeschreibung

Unterhaltsheranziehung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe.

Beschreibung

Die Prüfung erfolgt ausschließlich für Einwohner, die in Leverkusen Sozialhilfe erhalten. Der Unterhalt wird nur bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe geltend gemacht. Die Unterhaltsheranziehung betrifft die Unterhaltspflicht gegenüber:

  • getrenntlebenden Ehegatten
  • geschiedenen Ehegatten
  • minderjährigen Kindern
  • volljährigen unverheirateten Kindern, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden
  • anderem Elternteil aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes 
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember des Vorjahres
  • Nachweis über sonstiges Einkommen (z.B. Bescheid über Rente, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit -auch für die/den Ehegattin)
  • Nachweise zu allen Belastungen (wie. z.B. Miete, Schuldverbindlichkeiten, Versicherungen)
  • letzter Steuerbescheid

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen