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Unterhaltsheranziehung innerhalb von Einrichtungen
Kurzbeschreibung
Elternunterhalt: Unterhaltsheranziehung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe in Einrichtungen.
Beschreibung
Die Prüfung von Unterhaltsansprüchen erfolgt ausschließlich für Menschen, die in Leverkusen Sozialhilfe in Einrichtungen erhalten. Der Unterhalt wird nur bis maximal zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe geltend gemacht bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Eltern, die sich in einem Alten- und/oder Pflegeheim befinden (Elternunterhalt).
- Auskunft über Familien- und Einkommensverhältnisse
- Auskunft über Vermögensverhältnisse
- Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember des Vorjahres
- Steuerbescheid des Vorjahres
- Jahresbescheinigung(en) über Kapitalerträge
- Nachweis über sonstiges Einkommen (z.B. Bescheid über Rente, Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit - auch für den Ehegatten)
- Nachweise zu allen Belastungen (z.B. Miete, Schuldverbindlichkeiten, Versicherungen)
Zuständige Einrichtungen
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Seniorenangelegenheiten - Abteilung 500
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- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50030
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50031
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