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Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Änderungen an Denkmälern bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird.

  • Antrag auf Erlaubnis mit Darstellung des Eingriffs

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen