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Anregungen und Beschwerden (nach § 24 GO NRW)

Kurzbeschreibung

Wer Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist und dort seit mindestens drei Monaten wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden.

Beschreibung

Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Erledigung von überbezirklichen Anregungen und Beschwerden mit politischer Beratung an den Bürger- und Umweltausschuss übertragen.
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, II oder III ist für die entsprechenden bezirklichen Angelegenheiten in ihrem Stadtbezirk zuständig.

Die Eingabe beziehungsweise das Anliegen oder die Beschwerde ist also entweder an den Bürger- und Umweltausschuss oder an die jeweilige Bezirksvertretung zu richten.

Anliegen ohne politische Beratung 

Anliegen, Ideen oder Beschwerden an die Stadt Leverkusen, die keiner politischen Beratung bedürfen, sind an die Stadtverwaltung zu richten und bitte direkt über den Mängelmelder einzureichen. Das Team ist per E-Mail an buergerpostfach@stadt.leverkusen.de zu erreichen. 

Nähere Informationen und den Link zum Mängelmelder finden Sie auf unserer Seite Mängel melden - Kommunalportal Stadt Leverkusen.

Eingabe mit politischer Beratung

Die Eingabe kann von einer Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform (unterschriebener Brief per Post und Scan oder in digitaler Form per E-Mail) eingereicht werden. Der Name der Antragstellerin/des Antragsstellers muss aus dem Dokument hervorgehen. Die Antragsstellung durch einen Verein oder Einrichtung ist nicht möglich.
Für die weitere Kommunikation bittet die Stadtverwaltung, dass die Antragstellerin/der Antragssteller eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angibt.

Beratung in Ausschuss oder Bezirk

Die Verwaltung prüft zunächst das Anliegen. Danach legt sie dem Ausschuss oder der jeweiligen Bezirksvertretung die Eingabe sowie möglichst eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung vor.

Die Antragstellerin/der Antragssteller erhält mit der Einladung zur Sitzung die entsprechenden Beratungsunterlagen. Sie/er hat die Möglichkeit, das Anliegen den Mitgliedern in der Sitzung des jeweiligen Gremiums für bis zu vier Minuten mündlich vorzutragen, sofern das Gremium dafür mehrheitlich Rederecht erteilt. Sie/er hat jedoch nicht das Recht, an der politischen Diskussion im Gremium aktiv teilzunehmen. Sobald das zuständige Gremium eine abschließende Entscheidung über die Anregung oder Beschwerde getroffen hat, wird die Antragstellerin/der Antragssteller darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.



Eingaben nach § 24 GO NRW sind entweder zu richten an:

den 
Bürger- und Umweltausschuss,
Vorsitz: Ratsmitglied Andreas Keith (AfD)

oder die

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I,
Vorsitz: Bezirksbürgermeisterin Michaela Di Padova (CDU)

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II,
Vorsitz: Bezirksbürgermeister Martin Krampf (SPD)

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III,
Vorsitz: Bezirksbürgermeister Frank Schönberger (CDU)

Jeweils:  
c/o Fachbereich 01
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
E-Mail: sitzungsdienst@stadt.leverkusen.de

Die Termine der Sitzungen im Jahr 2026:

Bürger- und Umweltausschuss:
20.01.2026, 16.04.2026, 11.06.2026, 17.09.2026 und 19.11.2026

Beginn: jeweils 17.00 Uhr
Ort: Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 5. OG, Ratssaal

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I:
02.02.2026, 27.04.2026, 22.06.2026, 28.09.2026 und 30.11.2026

Beginn: jeweils 16.00 Uhr
Ort: Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 5. OG, Raum Rhein

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II:
03.02.2026, 28.04.2026, 23.06.2026, 29.09.2026 und 01.12.2026
Beginn: jeweils 16.00 Uhr
Ort: Verwaltungsgebäude Goetheplatz, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen, 1. OG, Raum 107
 
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III:
05.02.2026, 30.04.2026, 25.06.2026, 01.10.2026 und 03.12.2026

Beginn: jeweils 16.00 Uhr
Ort: Villa Wuppermann - Bürgerzentrum, Mülheimer Straße 14, 51375 Leverkusen, Kaminzimmer (EG)

  • formloser Antrag / Schreiben zu einer Anregung oder Beschwerde an den Ausschuss oder an die jeweilige Bezirksvertretung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen