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Anregungen und Beschwerden (nach § 24 GO)

Kurzbeschreibung

Wer Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist und dort seit mindestens drei Monaten wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden.

Beschreibung

Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Erledigung von überbezirklichen Anregungen und Beschwerden mit politischer Beratung an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt übertragen.
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, II oder III ist für die entsprechenden bezirklichen Angelegenheiten in ihrem Stadtbezirk zuständig.

Die Eingabe beziehungsweise das Anliegen oder die Beschwerde ist also entweder an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder an die jeweilige Bezirksvertretung zu richten.

Anliegen ohne politische Beratung 

Anliegen, Ideen oder Beschwerden an die Stadt Leverkusen, die keiner politischen Beratung bedürfen, sind an die Stadtverwaltung zu richten und bitte direkt über den Mängelmelder einzureichen. Das Team ist per E-Mail an buergerpostfach@stadt.leverkusen.de zu erreichen. 

Nähere Informationen und den Link zum Mängelmelder finden Sie auf unserer Seite Mängel melden - Kommunalportal Stadt Leverkusen

Eingabe mit politischer Beratung

Die Eingabe kann von einer Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform (unterschriebener Brief per Post und Scan oder in digitaler Form per E-Mail) eingereicht werden. Der Name der antragsstellenden Person muss aus dem Dokument hervorgehen.
Für die weitere Kommunikation bitte die Stadtverwaltung, dass die antragstellende Person eine E-Mail-Adresse angibt.

Beratung in Ausschuss oder Bezirk

Die Verwaltung prüft zunächst das Anliegen. Danach legt sie dem Ausschuss oder der jeweiligen Bezirksvertretung die Eingabe sowie möglichst eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung vor.

Die antragstellende Person erhält mit der Einladung zur Sitzung die entsprechenden Beratungsunterlagen. Sie hat die Möglichkeit, das Anliegen den Mitgliedern in der Sitzung des jeweiligen Gremiums für bis zu vier Minuten mündlich vorzutragen, sofern das Gremium dafür mehrheitlich Rederecht erteilt. Sie hat jedoch nicht das Recht, an der an der politischen Diskussion im Gremium aktiv teilzunehmen.  

Eingaben nach § 24 GO NRW sind entweder zu richten an:

den 
Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt,
Vorsitz: Ratsherr Dirk Löb (SPD)

oder die

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I,
Vorsitz: Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova (CDU)

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II,
Vorsitz: Herr Bezirksbürgermeister Liebetrau (SPD)

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III,
Vorsitz: Herr Bezirksbürgermeister Schönberger (CDU)

Jeweils:  
c/o Fachbereich 01
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
E-Mail: sitzungsdienst@stadt.leverkusen.de

Die Termine der Sitzungen im Jahr 2024:

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt:
18.01.2024, 11.04.2024, 06.06.2024, 12.09.2024 und 14.11.2024

Beginn: jeweils 17.00 Uhr
Ort: Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 5. OG, Ratssaal

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I:
29.01.2024, 22.04.2024, 17.06.2024, 23.09.2024 und 25.11.2024

Beginn: jeweils 16.00 Uhr
Ort: Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 5. OG, Raum Rhein

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II:
30.01.2024, 23.04.2024, 18.06.2024, 24.09.2024 und 26.11.2024
Beginn: jeweils 16.00 Uhr
Ort: Verwaltungsgebäude Goetheplatz, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen, 1. OG, Raum 107

Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III:
01.02.2024, 25.04.2024, 20.06.2024, 26.09.2024 und 28.11.2024

Beginn: jeweils 16.00 Uhr
Ort: Villa Wuppermann - Bürgerzentrum, Mülheimer Straße 14, 51375 Leverkusen, Kaminzimmer (EG)

  • formloser Antrag / Schreiben zu einer Anregung oder Beschwerde an den Ausschuss oder an die jeweilige Bezirksvertretung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen