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Landeshundegesetz Beteiligung: Verhaltenstest
Kurzbeschreibung
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen können Sie bei der Abteilung 361 - Ordnung und Gewerbe die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht beantragen. Hierfür ist nach dem Landeshundegesetz eine Verhaltensprüfung durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung erforderlich.
Beschreibung
Während des Verhaltenstests wird das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und anderen Hunden auf einem neutralen Gelände überprüft. Dabei wird der Hund verschiedenen Umweltreizen ausgesetzt, die lebensnahen Alltagssituationen entsprechen.
Das Mindestalter des Hundes für die Teilnahme am Verhaltenstest liegt bei 15 Monaten. Für jüngere Hunde kann eine vorläufige Beurteilung erstellt werden.
- Personalausweis
- Impfausweis des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung
- Haltererlaubnis
76,00 €
Zuständige Einrichtungen
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
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- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-3901 - E-Mail:
39@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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