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Baustellen

Kurzbeschreibung

Unterschieden wird zwischen Großbaustellen und kleineren Baustellen. Als "kleinere Baustellen" werden Arbeitsstellen an Straßen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden. Großbaustellen sind solche Baustellen, die einer größeren Absicherung bedürfen. Dies ist zum Beispiel immer dann gegeben, wenn eine Umleitung erforderlich ist und/oder eine Baustellen-Ampel zum Einsatz kommt.

Beschreibung

Im Rahmen der Einrichtung von Baustellen sind Verkehrszeichenpläne von Tiefbauunternehmen, Fachfirmen, Bauträgern etc. zu überprüfen. Anschließend erfolgt die Festlegung und Genehmigung der Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum.

Nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Dazu sind Verkehrszeichenpläne für jede Baumaßnahme der Verkehrsbehörde (Abteilung Straßenverkehr) vorzulegen, ohne die eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.

Häufig werden auch Fachfirmen mit der Erstellung von Verkehrszeichenplänen beauftragt. Komplexe bzw. große Baustellen werden in der Regel erst in Abstimmung mit der Polizei, der Feuerwehr, Nahverkehrsunternehmen und anderen Stellen genehmigt. Hierfür kann ein Ortstermin erforderlich sein.

Kleinere Baustellen
Anders als bei den Großbaustellen sind keine Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich. Anlass für kleinere Baustellen können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein.

Großbaustellen

Um eine solche Baustelle einzurichten, ist Folgendes zu beachten:

  • Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
  • Sie können den Antrag online abrufen, ausfüllen und direkt an uns senden.

Falls ein Ortstermin erforderlich ist, sollte die Vorlaufzeit (mindestens 14 Tage) mit eingeplant werden.
Sind durch die Baustelle Haltestellen, Linienverkehre oder Schulen und Kindergärten betroffen, sind diese Information umgehend an den Ansprechpartner im Fachbereich weiterzugeben. 

An Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung ist dem Berufsverkehr zwingend Rechnung zu tragen. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeiten in diesen Bereichen teilweise erst um 8.30 Uhr begonnen werden können und um 15.30 Uhr abgeschlossen sein müssen.
Es sollte rechtzeitig abgeklärt werden, ob eventuell die Polizei beteiligt werden muss.
Der Bereich Verkehrslenkung beantwortet Ihnen weitere Detailfragen gerne.

Kleinere Baustellen

  • Ein Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes einzureichen.

Großbaustellen

  • Online-Antrag zur Genehmigung großer Baustellen (abrufbar unter Download/Links auf dieser Seite)
  • Verkehrssicherungsplan
  • Umleitungsplan
  • Phasenplan für die Baustellenampel

Die Antragsunterlagen sind 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme einzureichen. 

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt seitens der Mitarbeiter/innen sowohl stadtteilbezogen, als auch nach Großbaustellen und Kleineren Baustellen unterteilt.

Je nach Art und Dauer der Maßnahme.

Kleinere Baustellen

Die Grundgebühr beträgt 107,00 EUR zzgl. 2,00 EUR/Tag
Die Verlängerungsgebühr beträgt 71,00 EUR zzgl. 4,00 EUR/Tag

Großbaustellen

Baustellenanordnung

  • auf Hauptverkehrsstraßen: 330,00 EUR
  • auf Nebenstraßen: 220,00 EUR

jeweils zuzüglich einer Tagesgebühr in Höhe von 2,00 EUR, bei Verlängerung eine Tagesgebühr in Höhe von 4,00 EUR.

Bei weiteren Fragen gibt der Baustellenkoordinator gerne Auskunft.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen