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Baulastenverzeichnis - schriftliche Auskünfte
Beschreibung
Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Leverkusen eingetragen. Vor einem Grunderwerb oder der Bebauung eines Grundstückes empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen bzw. einholen zu lassen.
- Anschrift des Grundstückes, Gemarkung, Flur und Flurstück
- Darlegung des berechtigten Interesses
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVw-GebO NRW). Besteht eine Baulast auf einem Flurstück, so fallen Gebühren ab 50,00 EUR pro Flurstück an. Gibt es keine Baulast, beläuft sich die Gebühr auf 30,00 EUR pro Flurstück.
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Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht Verwaltung - Abteilung 630
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6301 - Fax:
0214 406-6302 - E-Mail:
63@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-6335
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E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de
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