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Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Kurzbeschreibung

Auszüge aus der Liegenschaftskarte sowie dem Liegenschaftsbuch

Beschreibung

Aus unterschiedlichen Anlässen werden Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster benötigt. Im Liegenschaftsbuch wird das Flurstück mit seinen charakteristischen Merkmalen (unter anderem Lage, Größe, tatsächliche Nutzung) beschrieben und in der Liegenschaftskarte graphisch dargestellt.

Es genügt ein formloser Antrag, auch als Fax oder E-Mail.

Anzugeben sind die Lage des Grundstücks und/oder der Name der Gemarkung, die Nummern der Flur und des Flurstücks auf das sich der Antrag bezieht.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können nur berechtigte Interessenten beantragen. Das berechtigte Interesse ist durch einen formlosen Antrag darzulegen.

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) ermittelt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen