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Vorbeugende Obdachlosenhilfe

Beschreibung

Im Fachbereich Soziales ist die Sachgruppe Vorbeugende Obdachlosenhilfe für die Hilfestellung bei der Wohnungserhaltung zuständig.

Mit den Beteiligten wird versucht, gemeinsam Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

  • Mietvertrag / Kündigungsschreiben der Vermieter
  • Nachweise zu Einkommen (Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide etc.)
  • Nachweise zu laufenden Belastungen (Energieversorger, Versicherungen, Ratenvereinbarungen etc.)
  • Kontoauszüge durchgehend deer letzten 3 Monateder letzten Monate

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen