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Wärmepumpen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Sie möchten in Ihrem Haus eine Wärmepumpe einbauen? Dann müssen Sie vor der Errichtung von Anlagen, die Erdreich oder Grundwasser nutzen, bei der Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. Bedenken Sie bitte, dass in Wasserschutzgebieten Wärmepumpen aber nur teilweise erlaubt sind.
Allgemeine Informationen dazu bietet das Informationsblatt auf dieser Seite unter 'Downloads'.
Antragsformular Erdwärmenutzung (siehe unter Downloads/Links)
Übersicht Fachunternehmen Bohrungen/Brunnenbau (siehe unter Downloads/Links)
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Leistungsgröße der Wärmepumpenanlage (Entzugsleistung/Kälteleistung in kW).
Bei Erlaubnisverfahren für Anlagen bis 40 kW beträgt die Gebühr pauschal 200,00 EUR, gegebenenfalls zuzüglich eines Zuschlags bei aufwändigeren Genehmigungsverfahren.
Bei Anlagen über 40 kW ergibt sich eine höhere Gebühr je nach Leistung der Anlage und des Verfahrensaufwands.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Untere Wasserbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-3201 - E-Mail:
uwb@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-3220
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E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de
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