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Werbeplakate und Dreieckständer
Kurzbeschreibung
Sie möchten zu Werbezwecken Dreieckständer, Hinweisschilder oder Werbeplakate aufstellen beziehungsweise aufhängen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt. Den Antrag können Sie unter Downloads/Links auf dieser Seite aufrufen.
Beschreibung
Beachten Sie bitte, dass diese Werbung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht an Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten oder zum Beispiel an Ampeln aufgestellt oder aufgehängt werden darf. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der Richtlinie unter Downloads/Links. Bei weiteren Fragen gibt der zuständige Ansprechpartner des Fachbereiches Ihnen gerne Auskunft.
Ein Antrag ist schriftlich, mindestens 14 Tage vor Durchführung der Arbeiten mit Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungszweckes, der Dauer und des Ortes sowie der Standorte zu stellen.
Den Antrag können Sie unter Downloads/Links aufrufen.
Bei gemeinnützigem Veranstaltungszweck ist die Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes beizufügen.
Für die Genehmigung werden Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Sondernutzungssatzung. Sie richten sich nach dem Zeitraum der Plakatierung und der Standorte und Plakate.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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