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Vermessungen - hoheitlicher Art
Beschreibung
Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn ein Grundstück geteilt werden soll.
Eine Grenzvermessung dient zur Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Für bestimmte Zwecke kann auch eine Grenzanzeige ausreichend sein.
Für neu errichtete Gebäude, die der Einmessungspflicht nach dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster NRW unterliegen, muss der Eigentümer eine Gebäudeeinmessung durchführen lassen.
Ein Lageplan kann im Zusammenhang mit einem Bauantrag, einer Teilungsvermessung oder der Begründung einer Baulast erforderlich sein.
Auf Antrag durchgeführt werden:
- Teilungsvermessung
- Grenzvermessung
- Gebäudeeinmessung
- Lageplan-Erstellung
Zuständige Einrichtungen
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Vermessung/Technische Pläne/Bodenordnung - Abteilung 622
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6201 - Fax:
0214 406-6202 - E-Mail:
62@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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