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Wohnungsaufsicht

Kurzbeschreibung

In Nordrhein-Westfalen müssen Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume Mindestanforderungen erfüllen, die eine ordnungsgemäße Nutzung sicherstellen.

Beschreibung

Der Fachbereich Bauaufsicht wird auf Antrag des Mieters tätig, wenn eine Wohnung zum Beispiel Mängel (Schimmelbefall, defekte Heizung und anderes) aufweist und der Vermieter keine Abhilfe schafft.

Abteilung 63

Allgemeine telefonische Sprechzeiten: Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen