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Wohnungsbauförderung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Für den öffentlichen Wohnungsbau können Förderdarlehen der NRW Bank beantragt werden.
Im Einzelnen gibt die Stadt Leverkusen (Fachbereich Bauaufsicht als Bewilligungsbehörde) nähere Auskunft. Sie ist für die Beratung der Antragstellenden und die Bewilligung der Fördermittel zuständig.
Bewilligungsbehörden sind grundsätzlich die Städte, in deren Gebiet das Eigenheim oder das Mietwohngebäude errichtet oder im Bestand durchgeführt werden sollen.
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht Verwaltung - Abteilung 630
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6301 - Fax:
0214 406-6302 - E-Mail:
63@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-6420
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E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-6411
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E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de
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