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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere, wie zum Beispiel Ratten oder Mäuse, als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
- Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person,
- Pläne der Räume und Einrichtungen sowie Grundrisse, Lageskizzen,
- ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Die Aufnahme der Tätigkeit darf erst nach Erlaubniserteilung erfolgen.
Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Nach Abschluss der Antragsbearbeitung ist eine Gebühr in Höhe der entsprechenden Gebührenverordnung fällig, die von der zuständigen Stelle festgesetzt wird. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigungsmail über das Portal. Der Betrag ist anschließend über das elektronische Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Die Zahlung wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Gebühr: 50,00 EUR bis 10.000,00 EUR
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass auch bei Abbruch des Antrags Gebühren anfallen können. Diese richten sich nach der entsprechenden Gebührenordnung.
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paydirekt
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Zuständige Einrichtungen
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
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- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-3901 - E-Mail:
39@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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