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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 2 HeilprG und kann von Ärzten:innen und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden. Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker:in oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker:in (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

  1. Einen Personalausweis oder Reisepass
  2. Bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
  3. Ein tabellarischer Lebenslauf
  4. Ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
  5. Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
  6. Einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie
  7. Ein Nachweis über Strafverfahren

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

  1. Ein Diplom oder Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie
  2. Eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. 

  1. Mindestens 25 Jahre alt sein
  2. Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können
  3. Eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
  4. Mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
10.14.11

Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz

  1. Überprüfung nach Aktenlage
    Gebühr:  130,00 EUR
  2. Schriftliche Überprüfung der antragstellenden Person
    Gebühr:  210,00 EUR
  3. Mündliche Überprüfung der antragstellenden Person
    Gebühr:  90,00 EUR
  4. Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation
    Gebühr:  60,00 EUR

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Rücknahme Ihres Antrages Verwaltungsgebühren anfallen können. 

Zuständige Einrichtungen