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Ausübung der Heilkunde

Kurzbeschreibung

Wenn Sie sich als Heilpraktiker:in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Heilpraktiker:in ist derjenige/diejenige, der/die die Heilkunde, ohne als Ärztin/Arzt bestallt zu sein, nach Erhalt der notwendigen Erlaubnis berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.

  1. Einen Personalausweis oder Reisepass
  2. Bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
  3. Einen tabellarischen Lebenslauf
  4. Ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
  5. Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
  6. Ein Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie
  7. Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes
  8. Ein Nachweis über Strafverfahren

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. 

  1. Mindestens 25 Jahre alt sein
  2. Mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen
  3. Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können
  4. Eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
10.14.11

Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz

  1. Überprüfung nach Aktenlage
    Gebühr:  130,00 EUR
  2. Schriftliche Überprüfung der antragstellenden Person
    Gebühr:  210,00 EUR
  3. Mündliche Überprüfung der antragstellenden Person
    Gebühr:  90,00 EUR
  4. Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation
    Gebühr:  60,00 EUR

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Rücknahme Ihres Antrages Verwaltungsgebühren anfallen können. 

Zuständige Einrichtungen