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Zulassung als Viehhandelsunternehmen nach § 12 ViehVerkV

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen möchten, müssen Sie den Antrag an die zuständige Stelle richten.

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Beschreibung

Wenn Sie ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchten, dass darauf ausgerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in eine fremde, zugelassene Einrichtung umzusetzen, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung der zuständigen Behörde.

Folgende Tierarten sind betroffen:

  1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
  2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
  3. Schafe und Ziegen,
  4. Schweine,
  5. Hasen und Kaninchen,
  6. Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
  7. Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),
  8. Kameliden.

 

Einer behördlichen Zulassung bedürfen auch folgende Betriebe, um am innergemeinschaftlichen Verbringen teilnehmen zu können:

  1. Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen,
  2. Sammelstellen für Rinder, Schweine, Einhufer, Schafe, Ziegen,
  3. Zoos, Wildparks, und sonstige Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken, zu Versuchszwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden.

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

  1. Ausweisdokument,
  2. Kopien der Nachweise über Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge, sofern dies durch Dritte besorgt wird,
  3. Einen schriftlichen oder elektronischen Plan für die Reinigung und die Desinfektion.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, ob noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.

Erfüllung bzw. Einhaltung aller Anforderungen gemäß § 12 Abs. 2 ViehVerkV der Anlagen 1 und 2.

Gemäß Tarifstelle 23.4.3.7.2.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 55,00 EUR bis 3000,00 EUR für die Bearbeitung von Zulassungsanträgen nach § 13 ViehVerkV.

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Zuständige Einrichtungen