Suche
Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren
Kurzbeschreibung
Wenn Sie die Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren beantragen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise Kleintransporter, LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Wirbeltieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern (Eine nationale Ausnahme besteht nur für Zucht- und Nutztiere) und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Ausweisdokument,
- Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution,
- Angaben über das Transportmittel,
- Fahrzeugschein,
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels,
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems,
- Datennachweis des Navigationssystems,
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben,
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben.
- Nachweis über die ermittelte Leistung des Lüftungssystems durch einen Sachverständigen.
- Erklärung, dass das Transportmittel den technischen Vorschriften gemäß Anhang I Kapitel II (alle Tiere) und VI (zusätzlich bei Nutztieren inkl. Pferde aber ausgenommen Geflügel) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 genügt.
Hinweis: Die Anforderungen an die technische Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Navigationssystem gemäß Art. 6 Abs. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beziehen sich nur auf Nutztiere (ausgenommen Geflügel und registrierte Pferde).
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.
Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen für lange Beförderungen gemäß EU Tierschutztransportverordnung.
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Gemäß folgender Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren:
6.6.1.7
Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung und Registrierung eines Straßentransportmittels nach Artikel 18 Absatz 1 und 3 Verordnung (EG) Nr. 1/2005
Gebühr: 50,00 EUR bis 200,00 EUR
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
-
- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-3901 - E-Mail:
39@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-