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Kraftfahrzeug - Zulassung
Kurzbeschreibung
Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
- erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
- bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
- bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem
Flughafengelände) oder - bisher nur im Ausland zugelassen war
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht (Formular ist unter "Downloads" zu finden)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Gewerbeanmeldung und
- Handelsregisterauszug oder
- Vereinsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular ist unter "Downloads" zu finden
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Hinweise:
- Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
- Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.
In der Regel 1 - 2 Werktage
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 EUR darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 10,00 EUR kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Es dürfen keine Kfz-Steuerschulden bestehen. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Sie können den Antrag per Post oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen.
Per Post:
Schicken Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse an folgende Anschrift:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Kfz-Zulassungsstelle
Haus-Vorster Str. 8
51379 Leverkusen
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Unterlagen". Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie verschicken und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter*in nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter/Ihrer Verteterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.
Vor Ort:
Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter "Unterlagen".
Nach Verwaltungsaufwand: ab 26,80 EUR
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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