BIS: Suche und Detail

Fundsachen

Kurzbeschreibung

Möglicherweise sind Ihre verlorengegangenen oder auch gestohlenen Gegenstände bei uns im Fundbüro abgegeben worden.

Beschreibung

Fundsachen gehen, unter anderem über die Polizei, dem Fundbüro innerhalb einer Woche nach dem Fund zu. Sie werden in einer Datei erfasst, so dass Sie, wenn Sie etwas verloren haben, eine entsprechende Auskunft erhalten können. Sollte der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Fundsache bekannt sein, wird er oder sie schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von Bürgern und Bürgerinnen, die nicht in Leverkusen wohnen, werden dem Fundbüro des Wohnorts übersandt. Fundsachen von Ausländern und Ausländerinnen ohne festen Wohnsitz in Deutschland werden den entsprechenden Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) übersandt.

Sie haben etwas gefunden?

Bitte geben Sie die Fundsache so schnell wie möglich im Fundbüro oder in einer Polizeidienststelle ab. Fundsachen bis zu einem Wert von 10,00 EUR sind nicht anzeigepflichtig. Als Finder*in haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten zu erhalten, falls bis dahin der Verlierer oder die Verliererin nicht festgestellt werden konnte. Sie werden nach Ablauf dieser Frist von uns informiert. Wenn Sie kein Interesse an der Fundsache haben, wird diese bei der nächsten allgemeinen Versteigerung von Fundsachen mit versteigert. Versteigerungen von Fundsachen finden in der Regel drei mal im Jahr statt. Die Fundsachen können Sie nach der Fundanzeige auch bei sich zu Hause aufbewahren, falls Sie den Gegenstand nach Ablauf der Verwahrfrist erwerben möchten.

Für verlorene Schlüssel gibt es im Fundbüro ein Schlüsselbrett. Dort können Sie nachschauen, ob der Schlüssel, den Sie suchen, dabei ist.
Tiere, die von der Finderin oder dem Finder nicht verwahrt werden, sind im Tierschutzzentrum abzugeben: 

Tierschutzzentrum
Reuschenberger Straße 100 
51379 Leverkusen

für den Finder/die Finderin:

  • Personalausweis oder Reisepass

für den Verlierer/die Verliererin oder Eigentümer*in:

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls eine Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache,
  • Eigentumsnachweis über die Fundsache (Rechnung, Foto und ähnliches)

Für den Verwaltungsaufwand werden beim Verlierer/bei der Verlierin der Fundsache Kosten und Gebühren, abhängig vom Wert der Fundsache, erhoben. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen