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Erdaufschluss
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein tiefes Loch in Ihren Garten zum Brunnenbau, Geothermie oder Grundwassernutzung bohren möchten, brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Einrichtung angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:
- Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
Katasterauskunft
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Untere Wasserbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-3260
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