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Benutzung eines Gewässers
Kurzbeschreibung
Um Bäche, Flüsse und Seen oder auch das Grundwasser zu benutzen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis.
Beschreibung
Unter Gewässerbenutzung sind zu verstehen:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
- das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
- das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (wenn sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt,
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,
- das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser,
- das Aufstauen, Absenken oder Umleiten von Grundwasser durch Anlagen,
- Maßnahmen, die geeignet sind, dauerhaft oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.
Um auszuschließen, dass bereits Rechte auf die Gewässernutzung oder rechtliche Einschränkungen bestehen, empfiehlt sich vor Antragstellung ein Blick in das Wasserbuch.
Die Genehmigung ist jederzeit widerruflich.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
- Das Antragsformular finden Sie unter Downloads.
- Das ausgefüllte Antragsformular inklusive sämtlicher auf dem Antrag genannter Unterlagen senden Sie schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief an die zuständige Stelle.
Hinweis: Sie müssen nachweisen, dass sie den Gebrauch und Verlust von Wasser, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, so gering wie möglich halten.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag, liegen die Voraussetzung vor, erteilt Sie Ihnen die schriftliche Erlaubnis und veranlasst gegebenenfalls die Eintragung ins Wasserbuch.
- Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.
Zuständige Einrichtungen
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Untere Wasserbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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