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Pflegewohngeld

Beschreibung

Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Heimbewohner*innen können bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.

Häufig beantragen auch die Pflegeeinrichtungen diesen Antrag für Sie als Bewohner der Pflegeeinrichtung.

Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen der Checkliste im Downloadbereich.

Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass der Bewohner/die Bewohnerin:

  • in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnt
  • mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde (bei Pflegegrad 2 – Heimnotwendigkeit erforderlich)
  • Vermögen von unter 10.000,00 EUR (15.000,00 EUR bei nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften) hat
  • mit dem Einkommen die Investitionskosten nicht oder teilweise nicht decken kann