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Pflegewohngeld

Kurzbeschreibung

Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung einer Pflegeeinrichtung.

Beschreibung

Die Kosten in einer Pflegeeinrichtung unterteilen sich in Kosten für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Pflegeversicherung gibt einen Zuschuss zu den Kosten der Pflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Bewohner*innen selbst tragen.

Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Heimbewohner*innen können bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.

  • Vollmacht oder Betreuerbestellungsurkunde
  • aktuelle Rentenbescheide (Altersrente, EU-Rente, Witwenrente, Witwerrente)
  • Nachweis der aktuellen Werksrente (evtl. Vor- und Rückseite)
  • Bescheid der Pflegekasse im Heim (bei einschließlich Pflegegrad 2 – Inanspruchnahme der städt. Pflegeberatung)
  • Ergänzungsbogen vollständig ausgefüllt
  • Bankauskunft (bei Eheleuten von beiden Ehepartnern)
  • Girokontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung / Heimaufnahme
  • alle Seiten der Sparbücher inkl. aller aktuellen Zinsgutschriften / Buchungen (bitte ggf. beim Bankinstitut nachtragen lassen)
  • Nachweis sonstige Kapitalanlagen (zB Bausparverträge, Wertpapierdepots etc.) der letzten 24 Monate
    Hinweis: für alle Konten und Kapitalanlagen ist bei Abbuchung/Barabhebung höherer Beträge (ab 1.000,00 EUR) schriftliche Erklärung über Verbrauch / Verwendung der abgebuchten Beträge sowie ggf. Belege / Quittungen notwendig
  • aktueller Auszug Taschengeldkonto im Heim
  • Bescheid Blindengeld und Blindenhilfe
  • Vertrag über Vermögensübertragung (Wohnrecht / Nießbrauch)
  • Wohngeldantrag stellen bei einem Einkommen zwischen 700,00 EUR und 1.000,00 EUR
    Hinweis: Der Wohngeldantrag ist umgehend selbst bei der Wohngeldstelle abzugeben. Die dazu erforderliche Mietbescheinigung ist vom Heim auszufüllen. Der Wohngeldbescheid ist hier nach Erhalt vorzulegen. Der Bewilligungsbetrag wird als Einkommen angerechnet.
  • gültiger Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Namen, Anschriften, Geburtsdaten aller Kinder und evtl. des geschiedenen Ehegatten/der geschiedenen Ehegattin sowie ggf. Scheidungsurteil
  • Lebens- u. Sterbeversicherungen, Bayer Beistandskasse: aktuelle Rückkaufwerte, Auszahlungsbetrag im Sterbefall, Höhe der eingezahlten Beiträge
    Hinweis: Bitte fordern Sie diese Beträge unmittelbar bei Ihrem Versicherungsunternehmen an!
  • Nachweis Haftpflichtversicherung

Zusätzlich bei Ehepaaren:

  • Nachweis der Miete mit Nebenkosten und Heizung oder bei ETW Aufstellung Wohnungsbelastungen
  • Nachweis Ausgaben / Belastungen des zuhause verbleibenden Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Besuchskosten (Anzahl der Besuche des Ehepartners/der Ehepartnerin im Heim / Entfernung in km / Verkehrsmittel / Ausgaben )

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine abschließende Aufstellung handelt. Welche Unterlagen bzw. Angaben im Einzelfall erforderlich sind, kann erst nach Durchsicht der Unterlagen festgestellt werden. 

Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass der Bewohner/die Bewohnerin:

  • vollstationäre Pflege erhält
  • mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft wurde
  • Vermögen von unter 10.000,00 EUR (15.000,00 EUR für Eheleute) hat
  • mit seinem Einkommen die Investitionskosten nicht oder teilweise nicht decken kann