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Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Kurzbeschreibung
Gesundheitliche Beratung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz
Beschreibung
Kostenlose, verpflichtende gesundheitliche Beratung zu Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und den Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Kondompflicht. Die Beratung ist vertraulich, so dass auch Not-und Zwangslagen angesprochen werden können. Sie bekommen einen Beratungsschein, keine Datenspeicherung durch uns. Keine Untersuchung. Eine mögliche Testung auf sexuell übertragbare Erkrankungen erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis (Blutprobe für HIV/AIDS und Syphilis/Lues bzw. Urinprobe für Chlamydien und Gonorrhoe/Tripper). Essen und Trinken sind vor einer Testung erlaubt.
- §10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- §19 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Impfausweis zur Impfberatung, falls vorhanden medizinische Befunde
alle 12 Monate Beratung (bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate)
Sprechstundentermin ca. 30 Minuten
Für eine Anmeldung des Gewerbes ist verpflichtend: Termin in der Gewerbestelle (Abteilung 361 Ordnung und Gewerbe, Kontaktdaten: Anmeldung Gewerbe Ordnungsamt - Kommunalportal Stadt Leverkusen)
Verweigerung der Anmeldung bei Personen unter 18 Jahren und in den letzten 6 Wochen der Schwangerschaft
Angebot für alle Personen, die in der Sexarbeit in Leverkusen tätig sind.
Termin nach telefonischer Vereinbarung (siehe Zuständige Kontaktpersonen: Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz - Kommunalportal Stadt Leverkusen, Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz - Kommunalportal Stadt Leverkusen bzw. Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz - Kommunalportal Stadt Leverkusen)
Die Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz erfolgt unter Angabe der Anmeldung der beim Ordnungsamt nötigen Personalangaben. Dies sind Name, Vorname und Geburtsdatum. Nach der Beratung erhalten Sie Ihren Ausweis. Die Zuteilung des Pseudonyms erfolgt nach Vorlage dieses Ausweises beim Ordnungsamt.
Die Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz erfolgt unter Angabe der Personaldaten, die für die Anmeldung bei der Gewerbestelle benötigt werden. Dies sind Name, Vorname und Geburtsdatum. Nach der Beratung erhalten Sie die blaue Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG. Auf Wunsch können Sie auch einen Alias-Namen angeben. Sie können dann von der Gewerbestelle eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) auf Ihren Wunsch zusätzlich zur Anmeldebescheinigung mit Ihrem Namen erhalten (Anmeldung Gewerbe Ordnungsamt - Kommunalportal Stadt Leverkusen).
Keine in NRW
Zuständige Einrichtungen
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Sozialmedizin (mit Amtsärztlichem Dienst und Apothekenaufsicht)
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- Paracelsusstraße 19
- 51375 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-5370 - E-Mail:
53-sozialmedizin@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-5365
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-5370
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-5323
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-36111
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E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
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